Bundestag beschließt Verbot von Zahlartgebühren Wer einen Onlineshop betreibt,
für den dürfte der
Gesetzentwurf des Bundestages über ein Verbot von sogenannten Zahlartgebühren
interessant und von Bedeutung sein. Zunächst war nur ein Referentenentwurf vorhanden, nach
dessen Inhalt diese Gebühren nicht mehr ohne Weiteres an den Endkunden abgegeben werden sollen.
Jetzt hat die Bundesregierung allerdings Nägel mit Köpfen gemacht und den Referentenentwurf der
zweiten Zahlungsdiensterichtlinie auch tatsächlich umgesetzt. Händler, die einen Shop im
Internet betreiben, ist es damit untersagt, zusätzliche Entgelte für Lastschriften,
Überweisungen oder Kartenzahlungen in Rechnung zu stellen. Das Ziel des Gesetzes ist also klar
definiert, denn europaweit aber auch stationär soll es fortan im Onlineshop keine
Gebührenweitergabe mehr zulasten des Kunden geben können. Vorgelegt wurde der entsprechende
Referentenentwurf vom Bundesjustizministerium, dem auch das Referat Verbraucherschutz angehört.
Sämtliche Zahlungsarten im Internet Shop sollen zukünftig gratis sein, wozu
dann seitens der Internethändler eine
gesetzliche Verpflichtung besteht.
Nicht nur das Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz, sondern auch das Bundesministerium
der Finanzen war an der Ausgestaltung des Gesetzesentwurfes mitbeteiligt. Der Gesetzgeber
verfolgt mit dem Referentenentwurf bestimmte Ziele, welche nicht nur für die Kunden, sondern
auch für die Onlineshop Betreiber von weitreichender Bedeutung sind. So soll
das Gesetz allgemein für mehr Sicherheit im Zahlungsverkehr bei Internetkäufen sorgen,
andererseits ist auch eine Stärkung des Wettbewerbs durch das neue Gesetz beabsichtigt. Die
neuen Vorgaben an Zahlungsdienstleister und Internethändler bedeuten für die
Kunden auch mehr Verbraucherschutz. Verbraucherschutzverbände begrüßen daher
ein Inkrafttreten des Gesetzentwurfes als richtungsweisend für mehr Sicherheit, Transparenz und
Kostenklarheit bei Internetkäufen im Onlineshop. Dass dann zukünftig keine
gesonderten Entgelte für die unterschiedlichen Zahlungsraten mehr verlangt werden dürfen, würde
nicht nur Deutschland, sondern auch in ganz Europa für den stationären Handel gelten. Das Thema
mehr Sicherheit für den Kauf im Internet stand beim Gesetzgeber schon seit Längerem auf dem
Prüfstand.
Der Bundesjustizminister äußerte sich unlängst auch persönlich zu dem Gesetzentwurf und sprach
dabei von einer deutlichen Stärkung des Verbraucherschutzes durch die eindeutigen Regelungen
dieser zweiten Zahlungsdiensterichtlinie. Internet Kunden waren aufgrund der oft hohen
zusätzlichen Gebühren für die Inanspruchnahme einzelner Zahlungsdienstarten oft verärgert, doch
nun sieht es so aus, als das zukünftig Zusatzgebühren für Zahlungen mit Kreditkarte, per
Lastschrift oder Überweisungen tatsächlich entfallen werden. Dr. Schäuble,
Bundesfinanzminister, brachte in einem Interview seine Zufriedenheit mit dem
Gesetzentwurf deutlich zum Ausdruck.
Die neuen Regelungen machen seinen Angaben zufolge Zahlungen im Internet günstiger und
sicherer, schützen den Verbraucher vor zusätzlichen finanziellen Belastungen durch zu
hohe Gebühren für
Zahlungsarten und sorgen dafür, dass Internet Kunden nicht mehr in die Irre geführt werden
können.
Im neuen Referentenentwurf hat die Bundesregierung jedoch
nicht nur die Kosten, sondern auch die Sicherheit beim Kauf im Internet Shop ins Auge
gefasst.
Risikoreiche Zahlungen sollen zukünftig über eine starke Kunden-Authentifizierung noch
besser und transparenter legitimiert werden. Für diesen Vorgang kann es deshalb
beispielsweise erforderlich sein, dass für die
Zahlungsabwicklung mindestens zwei Komponenten, also Karte und TAN, angegeben werden müssen. Die
genaue Ausarbeitung dieser Anforderungen ist derzeit Gegenstand technischer
Regulierungsstandards der EBA, der Europäischen Bankenaufsicht-Behörde. Diese wird schon bald
nähere Einzelheiten zur Ausgestaltung einzelner Elemente für sichere Kommunikation und
Kunden-Authentifizierung im Internet Shop bekannt geben.
Das Verbot soll zum 13.Januar.2018 in Kraft treten. Bitte bedenken Sie bei der Planung zur neuen Regelung, dass es ein Samstag ist!