Verbot von Zahlartgebühren

Blogeintrag:

Bundestag beschließt Verbot von Zahlartgebühren

5 Juni 2017

Bundestag beschließt Verbot von Zahlartgebühren Wer einen Onlineshop betreibt, für den dürfte der Gesetzentwurf des Bundestages über ein Verbot von sogenannten Zahlartgebühren interessant und von Bedeutung sein. Zunächst war nur ein Referentenentwurf vorhanden, nach dessen Inhalt diese Gebühren nicht mehr ohne Weiteres an den Endkunden abgegeben werden sollen. Jetzt hat die Bundesregierung allerdings Nägel mit Köpfen gemacht und den Referentenentwurf der zweiten Zahlungsdiensterichtlinie auch tatsächlich umgesetzt. Händler, die einen Shop im Internet betreiben, ist es damit untersagt, zusätzliche Entgelte für Lastschriften, Überweisungen oder Kartenzahlungen in Rechnung zu stellen. Das Ziel des Gesetzes ist also klar definiert, denn europaweit aber auch stationär soll es fortan im Onlineshop keine Gebührenweitergabe mehr zulasten des Kunden geben können. Vorgelegt wurde der entsprechende Referentenentwurf vom Bundesjustizministerium, dem auch das Referat Verbraucherschutz angehört. Sämtliche Zahlungsarten im Internet Shop sollen zukünftig gratis sein, wozu dann seitens der Internethändler eine gesetzliche Verpflichtung besteht.


Nicht nur das Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz, sondern auch das Bundesministerium der Finanzen war an der Ausgestaltung des Gesetzesentwurfes mitbeteiligt. Der Gesetzgeber verfolgt mit dem Referentenentwurf bestimmte Ziele, welche nicht nur für die Kunden, sondern auch für die Onlineshop Betreiber von weitreichender Bedeutung sind. So soll das Gesetz allgemein für mehr Sicherheit im Zahlungsverkehr bei Internetkäufen sorgen, andererseits ist auch eine Stärkung des Wettbewerbs durch das neue Gesetz beabsichtigt. Die neuen Vorgaben an Zahlungsdienstleister und Internethändler bedeuten für die Kunden auch mehr Verbraucherschutz. Verbraucherschutzverbände begrüßen daher ein Inkrafttreten des Gesetzentwurfes als richtungsweisend für mehr Sicherheit, Transparenz und Kostenklarheit bei Internetkäufen im Onlineshop. Dass dann zukünftig keine gesonderten Entgelte für die unterschiedlichen Zahlungsraten mehr verlangt werden dürfen, würde nicht nur Deutschland, sondern auch in ganz Europa für den stationären Handel gelten. Das Thema mehr Sicherheit für den Kauf im Internet stand beim Gesetzgeber schon seit Längerem auf dem Prüfstand.


Der Bundesjustizminister äußerte sich unlängst auch persönlich zu dem Gesetzentwurf und sprach dabei von einer deutlichen Stärkung des Verbraucherschutzes durch die eindeutigen Regelungen dieser zweiten Zahlungsdiensterichtlinie. Internet Kunden waren aufgrund der oft hohen zusätzlichen Gebühren für die Inanspruchnahme einzelner Zahlungsdienstarten oft verärgert, doch nun sieht es so aus, als das zukünftig Zusatzgebühren für Zahlungen mit Kreditkarte, per Lastschrift oder Überweisungen tatsächlich entfallen werden. Dr. Schäuble, Bundesfinanzminister, brachte in einem Interview seine Zufriedenheit mit dem Gesetzentwurf deutlich zum Ausdruck. Die neuen Regelungen machen seinen Angaben zufolge Zahlungen im Internet günstiger und sicherer, schützen den Verbraucher vor zusätzlichen finanziellen Belastungen durch zu hohe Gebühren für Zahlungsarten und sorgen dafür, dass Internet Kunden nicht mehr in die Irre geführt werden können.


Im neuen Referentenentwurf hat die Bundesregierung jedoch nicht nur die Kosten, sondern auch die Sicherheit beim Kauf im Internet Shop ins Auge gefasst. Risikoreiche Zahlungen sollen zukünftig über eine starke Kunden-Authentifizierung noch besser und transparenter legitimiert werden. Für diesen Vorgang kann es deshalb beispielsweise erforderlich sein, dass für die Zahlungsabwicklung mindestens zwei Komponenten, also Karte und TAN, angegeben werden müssen. Die genaue Ausarbeitung dieser Anforderungen ist derzeit Gegenstand technischer Regulierungsstandards der EBA, der Europäischen Bankenaufsicht-Behörde. Diese wird schon bald nähere Einzelheiten zur Ausgestaltung einzelner Elemente für sichere Kommunikation und Kunden-Authentifizierung im Internet Shop bekannt geben.

Das Verbot soll zum 13.Januar.2018 in Kraft treten. Bitte bedenken Sie bei der Planung zur neuen Regelung, dass es ein Samstag ist!

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